Staatliche Anerkennung der Hochschule
Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.
Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der BSP ist entsprechend der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei Wissenschaft in Berlin zuständig.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin hat der BSP mit Bescheid vom 5. Juni 2012 gemäß § 123 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule für Management gewährt und bescheinigt. Mit Bescheid vom 01.07.2019 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Namensänderung der Hochschule in BSP Business and Law School – Hochschule für Management und Recht zu. Zudem wird die universitäre Fakultät Rechtswissenschaften an der BSP staatlich anerkannt. Damit arbeiten an der BSP die anwendungsorientierten Fakultäten Business and Management und Creative Business sowie die universitäre Fakultät Rechtswissenschaften.
Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der Senatsverwaltung, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im BerlHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die BSP hat dieses Verfahren zweifach durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Die BSP bekam am 17.07.2017 und erneut am 08.07.2022 vom Wissenschaftsrat eine Akkreditierung für fünf Jahre bescheinigt.