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Zweck Tracking
Erlaubt
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Anbieter Hubspot
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Datenschutz https://legal.hubspot.com/privacy-policy
Zweck Marketing, Statistiken, Analyse, Optimierung
Erlaubt
Gruppe Externe Medien
Name Spotify
Technischer Name sp_landing,sp_t
Anbieter Spotify AB
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://www.spotify.com/de/legal/privacy-policy/
Zweck Podcast
Erlaubt
Name Youtube
Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Staatliche Anerkennung und Akkreditierung

Die staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule wie der BSP Business & Law School ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Hochschulzugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die BSP unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.

Staatliche Anerkennung der Hochschule

Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.

Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der BSP ist entsprechend der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei Wissenschaft in Berlin zuständig.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin hat der BSP mit Bescheid vom 5. Juni 2012 gemäß § 123 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule für Management gewährt und bescheinigt. Mit Bescheid vom 01.07.2019 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Namensänderung der Hochschule in BSP Business and Law School – Hochschule für Management und Recht zu. Zudem wird die universitäre Fakultät Rechtswissenschaften an der BSP staatlich anerkannt. Damit arbeiten an der BSP die anwendungsorientierten Fakultäten Business and Management und Creative Business sowie die universitäre Fakultät Rechtswissenschaften.

Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der Senatsverwaltung, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im BerlHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die BSP hat dieses Verfahren zweifach durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Die BSP bekam am 17.07.2017 und erneut am 08.07.2022 vom Wissenschaftsrat eine Akkreditierung für fünf Jahre bescheinigt.

Staatliche Anerkennung der Studiengänge

Mit der staatlichen Anerkennung der Hochschule durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Hochschule das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. „Bachelor of Science“ oder „Master of Science“), der mit den Abschlüssen an staatlichen Hochschulen gleichwertig ist.

Alle Studiengänge der BSP wurden von dem Regierenden Bürgermeister - Senatskanzlei Wissenschaft in Berlin staatlich anerkannt.

Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge

Alle Studiengänge an der BSP sind erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots.

Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.

Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Beauftragt eine Hochschule eine vor ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur - die BSP hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg - mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltliche Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegelt.

Die Erfüllung der formalen Kriterien aus Teil 2 der Musterrechtsverordnung wird von der Agentur bewertet. Die Agentur dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfbericht, der den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt wird.

Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtergruppe erfolgt auf Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.

Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.

Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.

Quelle: https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung

 

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungen der Bachelorstudiengänge

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierung der Masterstudiengänge

 

Universitärer Studiengang Rechtswissenschaft


Konzeptprüfungsverfahren durch den Wissenschaftsrat

Das Studiengangskonzept für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft der BSP und die Einrichtung des Studienganges Rechtwissenschaft an der universitären rechtswissenschaftlichen Fakultät hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Akkreditierungsausschuss mit Erfolg durchlaufen.

Fachliche Akkreditierung und Siegel des Akkreditierungsrates

Der universitäre Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und schließt mit der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung als externe Prüfung ab. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage. Die BSP hat dennoch eine fachliche Akkreditierung des universitären Studienganges Rechtswissenschaft mit Erfolg durchlaufen und sich damit den Qualitätsanforderungen gestellt und erfolgreich nachgewiesen.

Der Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Law wird nach Erreichen von 180 CP im Rahmen des universitären Studienganges Rechtswissenschaft als erster akademischer Abschluss erworben. Die Akkreditierungskommission der AHPGS hat auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2021 den universitären Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde und das Siegel des Akkreditierungsrates wird  für den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft vergeben.

Mit Bescheid vom 03.09.2021 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Einrichtung des universitären Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung zu. Die staatliche Anerkennung der BSP wird dementsprechend erweitert.

Der Masterstudiengang Digital Management for Legal & Compliance (M.Sc.), der nach erfolgreichen Bachelorabschluss als dritter akademischer Abschluss erworben werden kann wurden ebenfalls erfolgreich akkreditiert.