Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge
Alle Studiengänge an der BSP sind durch die Akkreditierungsagentur AHPGS erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots. Darüber hinaus ist Ihr Abschluss nicht nur staatlich, sondern auch international anerkannt.
Die Akkreditierung als strukturiertes Verfahren, dass Verbindlichkeit der Hochschule gegenüber der Qualität eines Studiengangs schafft, gehört neben der staatlichen Anerkennung zu den wichtigsten Schritten bei der Neueinführung eines Studiengangs: Mit ihr werden die Qualität und die Rahmenbedingungen des Studiengangs sowie seine internationale Vergleichbarkeit sichergestellt. In Deutschland werden Akkreditierungen von anerkannten Agenturen durchgeführt. Dazu wurde der Akkreditierungsrat eingerichtet, der Agenturen zur Begutachtung bzw. zur Akkreditierung bevollmächtigen darf. Die BSP hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg.
Die AHPGS führt an der BSP sogenannte Programmakkreditierungen durch. Dieses Verfahren prüft,
- dass die angebotenen Studieninhalte arbeitsmarktrelevant, studierbar und auf angemessenem Niveau sind,
- ob die Hochschule die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bieten kann, um eine angemessene Qualität für Lehre und Forschung zu gewährleisten
- ob die Studiengänge transparent und für Interessenten verschiedener Fachrichtungen und Qualifikationen durchlässig sind.
Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt immer zeitlich befristet auf fünf Jahre. Anschließend wird der Studiengang in einem weiteren Verfahren erneut begutachtet und für bis zu sieben Jahren reakkreditiert.
Im Reakkreditierungsverfahren werden die Erfahrungen aus den zurückliegenden Studienjahren mit den Zielen, Planungen und Erwartungen aus der Akkreditierung abgeglichen. Es wird also geprüft,
- ob die definierten Qualifikationsziele und das Qualitätsniveau des Studiengangs erreicht wurden,
- ob sich seine Studierbarkeit hinsichtlich Organisation und Durchführung erwiesen hat,
- ob er hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung weiterentwickelt wurde und
- ob alle aktuellen rechtlichen Regelungen (z.B. des Akkreditierungsrats) sowie seit der vorherigen Akkreditierung eventuell geänderte gesetzlichen Grundlagen eingehalten und berücksichtigt wurden.
Dabei werden unter anderem Evaluationsergebnisse und -berichte, statistische Daten wie Studierenden- und Absolventenzahlen sowie Workloaderhebungen berücksichtigt.
Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungen der Bachelorstudiengänge
Im Folgenden finden Sie die Akkreditierung der Masterstudiengänge
Universitärer Studiengang Rechtswissenschaft
Konzeptprüfungsverfahren durch den Wissenschaftsrat
Das Studiengangskonzept für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft der BSP und die Einrichtung des Studienganges Rechtwissenschaft an der universitären rechtswissenschaftlichen Fakultät hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Akkreditierungsausschuss mit Erfolg durchlaufen.
Fachliche Akkreditierung und Siegel des Akkreditierungsrates
Der universitäre Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und schließt mit der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung als externe Prüfung ab. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage. Die BSP hat dennoch eine fachliche Akkreditierung des universitären Studienganges Rechtswissenschaft mit Erfolg durchlaufen und sich damit den Qualitätsanforderungen gestellt und erfolgreich nachgewiesen.
Der Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Law wird nach Erreichen von 180 CP im Rahmen des universitären Studienganges Rechtswissenschaft als erster akademischer Abschluss erworben. Die Akkreditierungskommission der AHPGS hat auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2021 den universitären Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde und das Siegel des Akkreditierungsrates wird für den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft vergeben.
Mit Bescheid vom 03.09.2021 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Einrichtung des universitären Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung zu. Die staatliche Anerkennung der BSP wird dementsprechend erweitert.
Der Masterstudiengang Digital Management for Legal & Compliance (M.Sc.), der nach erfolgreichen Bachelorabschluss als dritter akademischer Abschluss erworben werden kann wurden ebenfalls erfolgreich akkreditiert.