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Zweck Podcast
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Erlaubt

Staatliche Anerkennung und Akkreditierung

Die staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule wie der BSP Business & Law School ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Hochschulzugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die BSP unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.

Staatliche Anerkennung der Hochschule

Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.

Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der BSP ist entsprechend der Regierende Bürgermeister - Senatskanzlei Wissenschaft in Berlin zuständig.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin hat der BSP mit Bescheid vom 5. Juni 2012 gemäß § 123 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule für Management gewährt und bescheinigt. Mit Bescheid vom 01.07.2019 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Namensänderung der Hochschule in BSP Business and Law School – Hochschule für Management und Recht zu. Zudem wird die universitäre Fakultät Rechtswissenschaften an der BSP staatlich anerkannt. Damit arbeiten an der BSP die anwendungsorientierten Fakultäten Business and Management und Creative Business sowie die universitäre Fakultät Rechtswissenschaften.

Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der Senatsverwaltung, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im BerlHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die BSP hat dieses Verfahren zweifach durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Die BSP bekam am 17.07.2017 und erneut am 08.07.2022 vom Wissenschaftsrat eine Akkreditierung für fünf Jahre bescheinigt.

Staatliche Anerkennung der Studiengänge

Mit der staatlichen Anerkennung der Hochschule durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Hochschule das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. „Bachelor of Science“ oder „Master of Science“), der mit den Abschlüssen an staatlichen Hochschulen gleichwertig ist.

Alle Studiengänge der BSP wurden von dem Regierenden Bürgermeister - Senatskanzlei Wissenschaft in Berlin staatlich anerkannt.

Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge

Alle Studiengänge an der BSP sind durch die Akkreditierungsagentur AHPGS erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots. Darüber hinaus ist Ihr Abschluss nicht nur staatlich, sondern auch international anerkannt.

Die Akkreditierung als strukturiertes Verfahren, dass Verbindlichkeit der Hochschule gegenüber der Qualität eines Studiengangs schafft, gehört neben der staatlichen Anerkennung zu den wichtigsten Schritten bei der Neueinführung eines Studiengangs: Mit ihr werden die Qualität und die Rahmenbedingungen des Studiengangs sowie seine internationale Vergleichbarkeit sichergestellt. In Deutschland werden Akkreditierungen von anerkannten Agenturen durchgeführt. Dazu wurde der Akkreditierungsrat eingerichtet, der Agenturen zur Begutachtung bzw. zur Akkreditierung bevollmächtigen darf. Die BSP hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg.

Die AHPGS führt an der BSP sogenannte Programmakkreditierungen durch. Dieses Verfahren prüft,

  • dass die angebotenen Studieninhalte arbeitsmarktrelevant, studierbar und auf angemessenem Niveau sind,        
  • ob die Hochschule die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bieten kann, um eine angemessene Qualität für Lehre und Forschung zu gewährleisten
  • ob die Studiengänge transparent und für Interessenten verschiedener Fachrichtungen und Qualifikationen durchlässig sind.

Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt immer zeitlich befristet auf fünf Jahre. Anschließend wird der Studiengang in einem weiteren Verfahren erneut begutachtet und für bis zu sieben Jahren reakkreditiert.

Im Reakkreditierungsverfahren werden die Erfahrungen aus den zurückliegenden Studienjahren mit den Zielen, Planungen und Erwartungen aus der Akkreditierung abgeglichen. Es wird also geprüft,

  • ob die definierten Qualifikationsziele und das Qualitätsniveau des Studiengangs erreicht wurden,
  • ob sich seine Studierbarkeit hinsichtlich Organisation und Durchführung erwiesen hat,
  • ob er hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung weiterentwickelt wurde und
  • ob alle aktuellen rechtlichen Regelungen (z.B. des Akkreditierungsrats) sowie seit der vorherigen Akkreditierung eventuell geänderte gesetzlichen Grundlagen eingehalten und berücksichtigt wurden.

Dabei werden unter anderem Evaluationsergebnisse und -berichte, statistische Daten wie Studierenden- und Absolventenzahlen sowie Workloaderhebungen berücksichtigt.

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungen der Bachelorstudiengänge

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierung der Masterstudiengänge

 

Universitärer Studiengang Rechtswissenschaft


Konzeptprüfungsverfahren durch den Wissenschaftsrat

Das Studiengangskonzept für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft der BSP und die Einrichtung des Studienganges Rechtwissenschaft an der universitären rechtswissenschaftlichen Fakultät hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Akkreditierungsausschuss mit Erfolg durchlaufen.

Fachliche Akkreditierung und Siegel des Akkreditierungsrates

Der universitäre Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und schließt mit der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung als externe Prüfung ab. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage. Die BSP hat dennoch eine fachliche Akkreditierung des universitären Studienganges Rechtswissenschaft mit Erfolg durchlaufen und sich damit den Qualitätsanforderungen gestellt und erfolgreich nachgewiesen.

Der Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Law wird nach Erreichen von 180 CP im Rahmen des universitären Studienganges Rechtswissenschaft als erster akademischer Abschluss erworben. Die Akkreditierungskommission der AHPGS hat auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2021 den universitären Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde und das Siegel des Akkreditierungsrates wird  für den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft vergeben.

Mit Bescheid vom 03.09.2021 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Einrichtung des universitären Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung zu. Die staatliche Anerkennung der BSP wird dementsprechend erweitert.

Der Masterstudiengang Digital Management for Legal & Compliance (M.Sc.), der nach erfolgreichen Bachelorabschluss als dritter akademischer Abschluss erworben werden kann wurden ebenfalls erfolgreich akkreditiert.