Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge
Alle Studiengänge an der BSP sind erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots.
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.
Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Beauftragt eine Hochschule eine vor ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur - die BSP hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg - mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltliche Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegelt.
Die Erfüllung der formalen Kriterien aus Teil 2 der Musterrechtsverordnung wird von der Agentur bewertet. Die Agentur dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfbericht, der den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt wird.
Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtergruppe erfolgt auf Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.
Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Quelle: https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/programmakkreditierung/programmakkreditierung
Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungen der Bachelorstudiengänge
Im Folgenden finden Sie die Akkreditierung der Masterstudiengänge
Universitärer Studiengang Rechtswissenschaft
Konzeptprüfungsverfahren durch den Wissenschaftsrat
Das Studiengangskonzept für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft der BSP und die Einrichtung des Studienganges Rechtwissenschaft an der universitären rechtswissenschaftlichen Fakultät hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Akkreditierungsausschuss mit Erfolg durchlaufen.
Fachliche Akkreditierung und Siegel des Akkreditierungsrates
Der universitäre Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und schließt mit der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung als externe Prüfung ab. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage. Die BSP hat dennoch eine fachliche Akkreditierung des universitären Studienganges Rechtswissenschaft mit Erfolg durchlaufen und sich damit den Qualitätsanforderungen gestellt und erfolgreich nachgewiesen.
Der Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Law wird nach Erreichen von 180 CP im Rahmen des universitären Studienganges Rechtswissenschaft als erster akademischer Abschluss erworben. Die Akkreditierungskommission der AHPGS hat auf ihrer Sitzung am 20. Mai 2021 den universitären Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde und das Siegel des Akkreditierungsrates wird für den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft vergeben.
Mit Bescheid vom 03.09.2021 stimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Einrichtung des universitären Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung zu. Die staatliche Anerkennung der BSP wird dementsprechend erweitert.
Der Masterstudiengang Digital Management for Legal & Compliance (M.Sc.), der nach erfolgreichen Bachelorabschluss als dritter akademischer Abschluss erworben werden kann wurden ebenfalls erfolgreich akkreditiert.