Die BSP fördert engagierte Studierende, die ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum im EU-Ausland oder weltweit absolvieren wollen. Als akkreditierte Hochschule stehen der BSP Fördermittel zur Verfügung, um Stipendien für Auslandsaufenthalte an ihre Studierenden zu vergeben. Konkret werden zweimal jährlich ERASMUS+ Stipendien für Auslandsaufenthalte in den Erasmus+ Programmländern und PROMOS Stipendien für Auslandsaufenthalte weltweit ausgeschrieben.
Stipendien

Erasmus+
ERASMUS+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa (2021-2027) – Startseite | Erasmus+ (europa.eu)
Hochschulen, die an Erasmus+ teilnehmen, besitzen eine Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE). Die EU-Kommission hat der BSP Business and Law School die Erasmus Charta für die neue Programmgeneration 2021 – 2027 verliehen. Die internationale Strategie der BSP im Hinblick auf Erasmus+ im Zeitraum 2021-2027 ist im Erasmus Policy Statement 2021-2027 beschrieben. Das Erasmus+ Programm (Leitaktion 1 / KA131) fördert die Mobilität von Studierenden und Mitarbeitenden innerhalb aller teilnehmenden Programmländer Erasmus+ Programmländer – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Auslandssemester mit Erasmus+ (SMS)
Grundpfeiler:
- Kompletter Erlass der Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
- Intensive Betreuung an der Heimat- und Gasthochschule
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS)
- (teilweise) Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Mobilitätszuschuss nach drei Länderkategorien und ggf. Sonderzuschüsse
- Die Dauer eines einzelnen Erasmus-Studienaufenthaltes muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 12 Monate betragen.
Förderraten:
Es gelten folgende vom DAAD festgelegte monatliche Förderraten:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Weiterhin können ggf. zusätzliche Fördertage für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ggf. ein Sonderzuschuss für TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen beantragt werden:
- Antrag Zusatzförderung Green Travel_TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen
- Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
- Fördermöglichkeiten für „Green Travel“ – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Bewerbung und Ablauf:
- InteressentInnen sollten sich ca. 10 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes mit dem International Office in Verbindung setzen. Da die Anzahl der ERASMUS-Plätze begrenzt ist, bedarf es ggf. bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die vom International Office festgelegten Selektionskriterien umfassen in der Regel neben der vollständigen und fristgerechten Bewerbung die persönliche Motivation, Sprachkompetenz, Studienvorhaben, Notendurchschnitt und ehrenamtliches Engagement. Es wird empfohlen eine Erst- und eine Zweitwahl anzugeben. Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:
→ 15. Januar für einen Aufenthalt im Wintersemester
→ 01. Juli für einen Aufenthalt im Sommersemester
- Nachdem Sie vom International Office für einen Platz im ERASMUS-Programm ausgewählt wurden, erfolgt die Nominierung an der Gasthochschule. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung oder Ablehnung von der Partnerhochschule getroffen wird (in den meisten Fällen werden die Nominierungen jedoch akzeptiert, wenn diese der vereinbarten Anzahl von Plätzen entsprechen). Die Gasthochschule meldet sich dann nach Ablauf der Nominierungsfrist bei Ihnen und fordert Sie zur Bewerbung z.B. über ein Online-Portal auf.
Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der „Checkliste Erasmus+ Auslandsstudium“ und der „Roadmap Erasmus+“.
Weitere Informationen zum Studium im Ausland mit Erasmus+ finden Sie auf der Seite des DAAD: Studium im Ausland in Erasmus+ Programmländern – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Auslandspraktikum mit Erasmus+ (SMP)
Grundpfeiler:
- Ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse und ggf. Sonderzuschüsse
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS)ggf. akademische Anerkennung des Praktikums
- Die Dauer eines einzelnen Auslandspraktikums muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 12 Monate betragen.
Förderraten:
Es gelten folgende vom DAAD festgelegte monatliche Förderraten:
- Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 690 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Weiterhin können ggf. zusätzliche Fördertage für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ggf. ein Sonderzuschuss für TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen beantragt werden:
- Antrag Zusatzförderung Green Travel_ TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen
- Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
- Fördermöglichkeiten für „Green Travel“ – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Bewerbung und Ablauf:
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Vorhaben spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums bei uns im International Office, damit wir in einem individuellen Gespräch den Bewerbungsablauf klären können. Da die Anzahl der ERASMUS-Plätze begrenzt ist, bedarf es ggf. bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die vom International Office festgelegten Selektionskriterien umfassen in der Regel neben der vollständigen und fristgerechten Bewerbung die persönliche Motivation, Sprachkompetenz, Mehrwert des Praktikums in Bezug auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, Notendurchschnitt und ehrenamtliches Engagement.
Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der „Checkliste Erasmus+ Auslandpraktikum“.
Weitere Informationen zum Auslandspraktikum mit Erasmus+ finden Sie auf der Seite des DAAD: Auslandspraktikum mit Erasmus+ – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Personalmobilität mit Erasmus+ (STT/STA)
Grundpfeiler:
Mobilität zu Lehrzwecken (STA)
- Es besteht ein Erasmus-Abkommen inkl. STA zwischen der BSP und der Gasthochschule
- Die Mobilität ist mit dem/der Vorgesetzten besprochen
- Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur dauert i.d.R. eine Woche, mind. 2 Arbeitstage und max. 2 Monate, wobei das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt liegt. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden.
- Ziellandabhängige Zahlung von Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltskosten
Personalmobilität zu Schulungszwecken (STT)
- Eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten/Dozentinnen)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Die Mobilität ist mit dem/der Vorgesetzten besprochen
- Eine Erasmus-Personalmobilität dauert i.d.R. eine Woche, mind. 2 Arbeitstage und max. 2 Monate.
- Ziellandabhängige Zahlung von Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltskosten
Förderraten:
Stückkosten für Aufenthaltstage:
Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
10 und 99 KM |
28 EUR |
56 EUR |
100 und 499 KM |
211 EUR |
285 EUR |
500 und 1999 KM |
309 EUR |
417 EUR |
2000 und 2999 KM |
395 EUR |
535 EUR |
3000 und 3999 KM |
580 EUR |
785 EUR |
4000 und 7999 KM |
1.188 EUR |
1.188 EUR |
8000 KM oder mehr |
1.735 EUR |
1.735 EUR |
Weiterhin können ggf. zusätzliche Fördertage für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ggf. ein Sonderzuschuss für TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen beantragt werden:
- Antrag Zusatzförderung Green Travel_ TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen
- Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
- Fördermöglichkeiten für „Green Travel“ – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Bewerbung und Ablauf:
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Vorhaben spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei uns im International Office, damit wir in einem individuellen Gespräch den Bewerbungsablauf klären können. Da die Anzahl der ERASMUS-Plätze begrenzt ist, bedarf es ggf. bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die vom International Office festgelegten Selektionskriterien umfassen in der Regel neben der vollständigen und fristgerechten Bewerbung die persönliche Motivation, Sprachkompetenz und den Mehrwert der Mobility in Hinblick auf Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung.
Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der „Checkliste Erasmus STT_STA“
Weitere Informationen zur Personalmobilität mit Erasmus+ finden Sie auf der Seite des DAAD:
Förderung für Hochschulpersonal – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
PROMOS
PROMOS ist ein finanzielles Förderprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Unterstützung verschiedenster Auslandsaufenthalte innerhalb des Studiums. Gefördert werden Auslandssemester und -praktika weltweit, die nicht durch Erasmus+ gefördert werden. Im Rahmen von PROMOS vergibt die BSP monatliche Teilstipendien und/oder eine Reisekostenpauschale, gemessen nach Dauer und Zielregion des Auslandsaufenthaltes.
Es werden Auslandssemester, -praktika sowie Fach- und Sprachkurse im Ausland gefördert. Die Ausschreibungen erfolgen zweimal jährlich nach vorgegebenen Auswahlkriterien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein PROMOS Stipendium.
Promovierende können nicht im Rahmen von Studien- und Praktikumsaufenthalten gefördert werden. Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können im Rahmen der Studien- und Praktikumsaufenthalten gefördert wer-den.
Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monate für Studienaufenthalte von Studierenden.
Praktika (1 bis 6 Monate)
Praktika von Studierenden müssen mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen. Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu unter: Passendes Auslandspraktikum finden - DAAD
Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland können weltweit gefördert werden. Gegebenenfalls kann weiterhin eine Kursgebührenpauschale beantragt werden.
Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden und Doktoranden von bis zu sechs Wochen Dauer können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale gefördert werden. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Stipendienbewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Dokumenten:
- Schilderung Ihres Vorhabens und Ihrer Motivation
- Lebenslauf
- aktuelle Notenübersicht
- Unterstützende Dokumente (z.B. soziales Engagement, Arbeitszeugnisse)
- Nachweis über Vorhaben (z.B. Letter of Acceptance, Arbeitsvertrag, vorläufige Bestätigung)
Bewerbungsfrist: 01. Dezember (für einen Aufenthalt zwischen Jan.-Juni) oder 01. Juni (für einen Aufenthalt zwischen Juli-Dez.)
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte vollständig, elektronisch als eine PDF-Datei und fristgemäß im International Office ein. Eine hochschulinterne Auswahlkommission wird nach Ablauf der Frist zeitnah über die Entscheidung befinden und Sie über das Ergebnis informieren.
Eine Übersicht über die länderspezifischen Aufenthalts- und Reisekostenpauschalen des DAAD finden Sie hier: PROMOS - Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen - DAAD