für den universitären Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Aufnahmeverfahren
Im ersten Schritt erfolgt die Bewerbung über das Bewerbungsportal.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Motivationsschreiben (1 DIN-A4 Seite)
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Zeugnis der Hochschulreife (Bewerbung mit Halbjahreszeugnissen / vorläufigen Bescheinigungen möglich)
Die Bewerbungsunterlagen werden innerhalb von drei Werktagen überprüft; bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen folgt eine Einladung zum Aufnahmeverfahren.
Ablauf des Zulassungsverfahrens?
Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet das zweistufige Aufnahmeverfahren der BSP. Dieses besteht aus:
- Schriftlichen Test (90 Minuten)
- Persönlichen Aufnahmegespräch (ca. 30 Minuten)
Für das Aufnahmeverfahren wird eine Gebühr i. H. v. 60 EUR erhoben. Die Rechnung wird postalisch nach Anmeldung des Verfahrens verschickt und soll innerhalb von 14 Werktagen beglichen werden.
Der schriftliche Test im Rahmen des Aufnahmeverfahrens
In einem 90-minütigen schriftlichen Test werden mittels Multiple-Choice-Fragen sowie offenen Fragen vorwiegend das logische Denken und die Sprachkompetenz geprüft. Aus Gründen der Vergleichbarkeit müssen alle Bewerber:innen den hochschulinternen Test der BSP absolvieren. Extern durchgeführte Testverfahren können nicht anerkannt werden. Die Ergebnisse des schriftlichen Tests fließen zu 30 Prozent in die Entscheidung über eine Aufnahme ein.
Wir möchten Sie persönlich kennenlernen:
Das Auswahlgespräch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens
Im 30-minütigen Gespräch haben Bewerber:innen die Gelegenheit, die persönliche Eignung, Motivation und berufliche Perspektiven für das Studium nachzuweisen. Auch Aspekte wie beruflicher Werdegang, bereits absolvierte Fort- und Weiterbildungen werden dabei berücksichtigt. Das Auswahlgespräch fließt zu 70 Prozent in die Entscheidung über die Aufnahme ein.
Terminierung des Aufnahmeverfahrens
Termine für das Aufnahmeverfahren werden individuell vergeben. Ansprechpartner:innen hierzu ist das Team Bewerbungsmanagement & Studienberatung.
Ergebnisse des Auswahlverfahrens
Wer das Aufnahmeverfahren erfolgreich besteht, erhält innerhalb von drei Werktagen ein Studienplatzangebot für das Studium Rechtswissenschaft an der BSP. Ein Studienvertrag wird versendet; für die Annahme des Studienplatzes ist eine Unterschrift und Rücksendung des Studienvertrags erforderlich.
Informationen für Hochschulwechsler:innen
Es ist möglich ein bereits angefangenes Jura-Studium an der BSP fortzusetzen. Anerkennungen bereits abgeschlossener Module oder Scheine sind möglich. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Studienleistungen senden Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
- Eine Übersicht der bisher bereits erbrachten Leistungen im Studium der Rechtswissenschaft (Transcript of Records / Leistungsübersicht / Scheine)
- Offizielle Nachweise der Universität zu Inhalt, Arbeitsumfang und Prüfungsform der abgeschlossenen Kurse
- Der im Kurs behandelte Lehrinhalt: geeignet sind Auszüge aus dem Vorlesungsverzeichnis oder offizielle Übersichten der Kursinhalte aus den Skripten der Professor:innen
- Arbeitsumfang: oft in Semesterwochenstunden (SWS), CreditPoints (CP) oder Präsenzstunden angegeben; im Modulhandbuch, Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsordnung, in der Leistungsübersicht oder im Studienverlaufsplan zu finden
- Prüfungsform: Klausur und/oder Hausarbeit; im Modulhandbuch, Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsordnung, in der Leistungsübersicht oder im Studienverlaufsplan zu finden.
Informationen für Quereinsteiger:innen
Eine Aufnahme in das Jura-Studium ist im Sinne des § 11 Abs. 2 und Abs. 3 BerlHG möglich, wenn eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.