Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellte bereits im vergangenen Jahr Studierenden, die durch die Corona-Pandemie in eine Notlage geraten sind, eine Überbrückungshilfe zur Verfügung. Dieses Hilfsprogramm wurde nun reaktiviert, um Studierenden zu helfen, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können.
Konkret werden zwei Hilfsprogramme für in Not geratene Studierende zur Verfügung gestellt:
- Die Überbrückungshilfe in Höhe von 100 bis max. 500€ pro Monat für Studierende, die nachweisen können, dass regelmäßige Zahlungen durch einen Jobverlust ausfallen. Diese Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag kann gesondert für folgende Monate gestellt werden: November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021 und März 2021.
- Der KfW-Studienkredit, der aufgrund der aktuellen Situation bis Ende des Jahres 2021 zinsfrei gestellt wird.
Alle Informationen zu den aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung